Rechtliches
Die Statuten
Ungeachtet der behördlichen Vorschrift von Vereinsstatuten ist die Führung einer Gemeinschaft von nahezu 400 Mitgliedern ohne feste Regelungen nicht möglich.Wesentliche Punkte sind darin der Vereinszweck mit den Leitlinien, die Mittel zur Erreichung desselben, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Aufgabenbeschreibung der einzelnen Gremien.
Fahr- und Bootshausordnung
Die Fahrordnung beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zur Nutzung, Handhabung und Pflege der Boote, Verantwortung des Bootsführers und insbesondere die geltenden Bestimmungen der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) sowie der internen Fahrordnung im ufernahen Bereich unseres Hafens.
Instruktionen für Flusssteuerleute
Das Befahren von Flüssen stellt für den Steuermann/frau eine besondere Herausforderung dar. Neben den unterschiedlichen Wasserführungen und Uferbauten erfordert das Durchfahren von Brücken und vor allem die Begegnung mit großen Wasserfahrzeugen (Schubschiffe und Passagierschiffe) vorausschauende und präzise Aktionen. Es empfiehlt sich, dass diese Instruktionen vom/n Steuermann/frau mitgeführt werden!
Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO)
Die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) (ausführlich: Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee) ist der Name der von den vier Anrainern des Bodensees (Schweiz, Österreich, Baden-Württemberg und Bayern) erlassenen gleichlautenden Verordnungen, die die Schifffahrt auf dem Bodensee regeln.